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MEHR ERFAHREN →Die Kategorie 'Hänge & Wände' umfasst sämtliche geotechnischen Leistungen zur Sicherung von Geländesprüngen, Baugruben und dauerhaften Böschungen. In Mönchengladbach ist dieses Fachgebiet von besonderer Bedeutung, da die topografischen Gegebenheiten mit den Terrassenkanten der Niers und kleineren Taleinschnitten sowie die zunehmende Nachverdichtung im Stadtgebiet häufig zu komplexen Grenzbebauungen führen. Ohne eine fachgerecht geplante Hangsicherung oder Stützkonstruktion drohen Setzungen, Erosionsschäden und im schlimmsten Fall Standsicherheitsversagen, was angesichts der hohen Bebauungsdichte in Stadtteilen wie Rheydt oder Odenkirchen erhebliche Risiken für angrenzende Bauwerke birgt.
Der Baugrund im Mönchengladbacher Raum ist geprägt von den quartären Lockergesteinen der Niederrheinischen Bucht. Es dominieren Sande und Kiese der Hauptterrasse, die von Lösslehm- und Geschiebemergelschichten überlagert werden. Diese Wechsellagerung von wasserdurchlässigen und bindigen Böden stellt eine klassische Herausforderung für die Böschungsstabilitätsanalyse dar, da Schichtwasserzutritte und Porenwasserüberdrücke in den bindigen Deckschichten die Standsicherheit von Einschnitten und Böschungen maßgeblich beeinflussen. Insbesondere bei Aushubtiefen, die in die gespannten Grundwasserleiter der Kiese eingreifen, sind detaillierte Stabilitätsbetrachtungen unerlässlich.
Für die Planung und Ausführung von Hängen und Wänden in Deutschland sind die Normen des Eurocode 7, insbesondere die DIN EN 1997-1 in Verbindung mit dem nationalen Anhang DIN EN 1997-1/NA, sowie die begleitende Norm DIN 1054:2021-04 für Baugrundsicherungen maßgeblich. Diese Regelwerke definieren die Anforderungen an geotechnische Kategorien, Teilsicherheitsbeiwerte und die Nachweisverfahren für Grenzzustände der Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit. Die Einhaltung dieser Normen ist nicht nur eine technische Notwendigkeit, sondern auch eine rechtliche Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit von Bauvorhaben und die Haftungssicherheit der beteiligten Ingenieure.
Die Anwendungsbereiche für Hänge und Wände in Mönchengladbach sind vielfältig. Sie reichen von der klassischen Baugrubensicherung für Tiefgaragen und Unterkellerungen im innerstädtischen Bereich, wo oft eine Aktive/passive Verankerungsbemessung in Kombination mit Trägerbohlwänden zum Einsatz kommt, bis hin zur dauerhaften Sicherung von Verkehrswegeböschungen entlang der A 61 oder der Bahntrasse. Auch die Anlage von Terrassen und Gartenanlagen in Hanglagen sowie die Sicherung von Gewässerufern der Niers erfordern eine ingenieurmäßige Stützwandbemessung, um dauerhaft standsichere und wirtschaftliche Lösungen zu schaffen. Die richtige Auswahl des Stützsystems – ob Winkelstützwand, Gabionenmauer oder bewehrte Erde – hängt dabei stets von den spezifischen Bodenverhältnissen und der Einbindetiefe in den tragfähigen Kies ab.
Eine Böschungsstabilitätsanalyse ist immer dann erforderlich, wenn ein Geländesprung von mehr als 2 Metern Höhe geschaffen oder dauerhaft gesichert wird, oder wenn bestehende Böschungen durch Baumaßnahmen, wie das Anlegen einer Baugrube, beeinflusst werden. Auch bei Hanglagen mit bindigen Deckschichten über wasserführenden Kiesen, wie sie in der Niederrheinischen Bucht typisch sind, ist eine Analyse nach DIN EN 1997-1 obligatorisch, um Risiken wie Grundbrüche oder Hangrutschungen auszuschließen.
Für die vorherrschenden Sande und Kiese der Hauptterrasse eignen sich Winkelstützwände aus Stahlbeton, Gabionenwände oder bewehrte Erdkörper besonders gut. Diese Systeme können die Erddruckkräfte zuverlässig in den tragfähigen Kies abtragen. Bei beengten Platzverhältnissen oder tiefen Baugruben kommen oft Trägerbohlwände mit Holzausfachung zum Einsatz, deren Bemessung nach DIN 1054 erfolgt und eine detaillierte Verankerungsbemessung erfordert.
In der innerstädtischen Bebauung Mönchengladbachs, wo Platz für breite, abgeböschte Baugruben fehlt, sind Verpressanker oft die einzige wirtschaftliche Lösung, um vertikale Baugrubenwände rückzuverankern. Sie leiten die Erddruckkräfte in den tragfähigen Baugrund hinter dem aktiven Gleitkeil ab. Die Bemessung unterscheidet zwischen aktiven und passiven Ankern und muss sowohl die innere als auch die äußere Standsicherheit nachweisen.
Maßgeblich ist der Eurocode 7 (DIN EN 1997-1) mit seinem nationalen Anhang sowie die DIN 1054:2021-04 für Baugrundsicherungen. Diese Normen legen die Nachweisverfahren für Grenzzustände der Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit fest. Zusätzlich sind die Empfehlungen des Arbeitskreises 'Baugruben' (EAB) und des Arbeitskreises 'Pfähle' (EA-Pfähle) als allgemein anerkannte Regeln der Technik zu beachten, um eine standsichere und genehmigungsfähige Planung zu gewährleisten.
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