Mönchengladbachs Baugeschichte zeigt zwei Gesichter: den gewachsenen Lösslehm der Hochterrassen und die mächtigen Auffüllungen im Gladbachtal. Wer hier flach gründet, braucht belastbare Kennwerte aus dem Labor. In unserer täglichen Arbeit mit der Flachgründungsbemessung sehen wir immer wieder, dass die entscheidenden Zentimeter direkt unter der Sohle liegen. Deshalb untersuchen wir jede gestörte und ungestörte Probe mit einem Prüfprogramm, das exakt zur Gründungstiefe passt. Für Baugruben mit wechselnden Schichten kombinieren wir die Bemessung mit einer Korngrößenanalyse, um die Verdichtbarkeit der Auffüllung sicher einzuschätzen. Denn ein Streifenfundament auf inhomogenem Material reagiert anders als der ideale homogene Halbraum der Theorie.
Die zulässige Sohlspannung ist kein Tabellenwert, sondern das Ergebnis einer konsistenten Kette aus Probenahme, Laborversuch und lokaler Setzungsberechnung.
Örtliche Baugrundfaktoren
Für die Entnahme ungestörter Proben in den bindigen Böden Mönchengladbachs setzen wir schwere Rammkernrohre mit auswechselbaren dünnwandigen Stahlzylindern ein. Der Rammbär treibt das Rohr mit konstanter Schlagzahl in den Lösslehm, ohne das Gefüge zu stauchen. Ist der Zylinder im Ausstecher geborgen, wird er sofort mit Paraffin versiegelt und in unseren Kühltransport gelegt. Die größte Gefahr bei der Flachgründungsbemessung ist nicht das Versagen des Bodens an sich, sondern ein unvollständiges Baugrundmodell, das organische Einschaltungen oder alte Bachläufe ignoriert. Im Gladbachtal haben wir mehrfach eingelagerte Niedermoortorfe in nur 4 Metern Tiefe angetroffen, die bei konventioneller Bemessung zu unerwarteten Langzeitsetzungen geführt hätten.
Normativer Rahmen
DIN EN 1997-1:2014-03 (Eurocode 7, Geotechnische Bemessung – Allgemeine Regeln), DIN 1054:2021-04 (Baugrund – Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau), DIN 4019:2015-05 (Baugrund – Setzungsberechnungen), DIN 18135:2012-04 (Baugrund, Untersuchung von Bodenproben – Eindimensionaler Kompressionsversuch), ZTV E-StB 17 (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Erdarbeiten im Straßenbau)